IFG-Anfrage Nr. 005: Meldedaten Impfkomplikationen ab 1987
Meine Anfrage vom 22. Juni 2006
"Leider ist meine Anfrage (Nr. IFG-004) erst zum Teil beantwortet: Es ist für mich nicht nachvollziebar, dass es Ihnen, wie Sie schreiben, nicht ohne erheblichen Aufwand möglich sein soll, die Meldungen von Nebenwirkungen der Jahr 1987 bis 1991 nach ihrer Quelle aufzuschlüsseln. Dessen ungeachtet muss Ihnen bekannt sein, wie viele Nebenwirkungsmeldungen INSGESAMT jährlich ab 1987 bis einschließlich 1991 eingingen. Ich bitte im Rahmen des IFG um Übermittlung der entsprechenden Zahlen."
Nachdem ich auch nach Aufforderung keine Eingangsbestätigung für meine Email erhalte, schaltete sich mein Anwalt am 14. Juli 2006 ein. Er bezieht sich in seiner Argumentation auf die Dissertation von Dr. med. Klaus Hartmann (damals PEI), die eine jährliche Meldestatistik ab dem Jahr 1987 enthält. Dadurch ist die Behauptung des PEI, die Zusammenstellung der Daten würde quasi das ganze PEI lahmlegen, aus unserer Sicht unglaubwürdig, da die Daten ja vorliegen müssen.
Mein Anwalt erhebt am 22. Sept. 2006 Klage.
Das PEI bietet am 26. Oktober 2006 in einem Telefongespräch mit meinem Anwalt Akteneinsicht im PEI an und erklärt sich bereit, eine Liste der verfügbaren Ordner, in denen die Meldungen abgelegt sind, zur Verfügung zu stellen.
Ich erkläre mich damit einverstanden und erhalte acht Seiten mit Kopien/Ausdrucken mit einem Inhaltsverzeichnis von Ordnern und einer Musterliste, die für weitere Anfragen bzw. Akteneinsicht verwendet werden können.
Die entscheidende Information, die ich durch die IFG-Anfragen Nr. 004 und 005 erhalten habe:
Das PEI hat bis 1991 keinerlei Jahresstatistik über eingegangene Meldungen von möglichen Impfkomplikationen geführt!