IFG-Anfrage Nr. 08: "Masern-Fragebogen an Duisburger Schule"

Auszug aus dem impf-report Email-Newsletter Nr. 26/2007:

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[02] IFG-Anfrage Nr. 08: "Masern-Fragebogen an Duisburger Schule"
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Zusammenfassung
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Masern sind eine harmlose Kinderkrankheit, die nur sehr selten mit Komplikationen verläuft, naturheilkundlich sehr gut begleitet werden kann und in vielen Fällen mit spürbaren Entwicklungsschüben bei den Betroffenen einhergeht.

Dennoch hat sich die Bundesrepublik gegenüber der Weltgesundheitsorganisation WHO verpflichtet, ihren Beitrag für die Ausrottung der Masern zu leisten. Diese Ausrottungspolitik wird vom Robert-Koch-Institut (RKI) umgesetzt. Die nachstehende Anfrage sollte die Frage klären, ob Studien im Zusammenhang mit Masernepidemien vom RKI ergebnisoffen oder manipulativ angelegt werden.

Dazu muss man wissen: Allein schon die Art der Fragestellung in einem Fragebogen kann das Ergebnis maßgeblich beeinflussen.

Konkret ging es hier um die Blanko-Fragebögen, die vom RKI zur Erfassung eines Masernausbruches an einer Duisburger Schule verwendet wurden. Das RKI lehnte meinen Wunsch, Einsicht in diese Fragebögen zu nehmen, mit der Begründung ab, die Untersuchungen würden noch laufen und mit einer Freigabe würden die Beratungen der Behörden beeinträchtigt. Auf eine Terminzusage für die Freigabe der Daten wollte man sich nicht einlassen.

Mein Anwalt erhob Widerspruch und als danach keine Reaktion kam, musste er mehrfach die Bearbeitung anmahnen. Im März 2007 schließlich widerrief das RKI seinen Bescheid mit der Begründung, die Erfassung der Daten und die Beratungen seien abgeschlossen und übersandte mir nun die gewünschten Blanko-Fragebögen.

Die Auswertung der Fragebögen ergab folgendes: Keine einzige Frage zielt auf die - im Zusammenhang mit dem Masern-Verdacht - verabreichten Medikamente oder auf sonstige gesundheitliche Vorbelastungen ab.

Die Folge:

Alle erfassten Komplikationen werden ausschließlich den Masern zugeordnet, selbst wenn sie da gar nicht hingehören! Diese Umfrage wäre auch eine ausgezeichnete Möglichkeit gewesen, Eltern, Lehrpersonal und Ärzte nach den oft beobachteten Entwicklungsschüben zu fragen. Doch diese Frage wird genauso wenig gestellt wie die Frage nach alternativen Ursachen für schwere Komplikationen während der Masern.

Da die Experten des RKI intelligente Menschen sind und in der Regel über einen akademischen Titel verfügen, muss man sich fragen, wie es zu dieser - im Grunde unwissenschaftlichen - Einseitigkeit gekommen ist.

Vermutlich hängt es vor allem mit dem politischen Ziel der WHO zusammen, mit Hilfe einer möglichst vollständigen Durchimpfung der Weltbevölkerung die Masern auszurotten - selbst unter dem Preis, dass der Öffentlichkeit ein verfälschtes Bild über den Charakter und die Gefährlichkeit einer Krankheit vermittelt wird. Die Bundesregierung hat sich gegenüber der WHO verpflichtet, die Durchimpfungsziele zu erreichen.

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Anfrage an das RKI am 12. Juli 2006
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Sehr geehrte Damen und Herren, unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Zusendung eines der Fragebögen, die Sie laut EpiBull 27/2006 im Zuge der Masernepidemie an 1200 Schüler in Duisburg verteilt haben. Siehe auch untenstehendes Zitat aus dem EpiBull. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Hans U. P. Tolzin

[Zitat aus dem Epidemiologischen Bulletin:] "Gemeinsam mit den Kollegen vom Gesundheitsamt Duisburg und vom Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (lögd) in Münster nahm das RKI auf Einladung des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW an einer Ausbruchsuntersuchung in einer Gesamtschule in Duisburg teil. An dieser Schule waren die ersten Masernfälle gehäuft aufgetreten. Es wurden Fragebögen an die mehr als 1.200 Schüler verteilt, mit denen Aufschluss über weitere Erkrankungsfälle, Kontakte und mögliche Verbreitungswege gewonnen werden sollte. Darüber hinaus wurden die Impfpässe der Schüler kontrolliert und bei fehlendem oder unvollständigem Impfschutz gegen Masern mit einem Merkblatt zur MMR-Impfung zurückgegeben.
Außerdem findet eine Telefonbefragung aller in Duisburg bekannt gewordenen Masernverdachtsfälle statt, deren Ziel die Erfassung von Sekundärfällen und des Impfstatus ist"

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Ablehnung des RKI am 26. Juli 2006
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Sehr geehrter Herr Tolzin, auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, mit der Sie um Zusendung eines der Fragebögen, die bei der Untersuchung des Masernausbruchs in Duisburg Verwendung finden, bitten, ergeht folgender Bescheid:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Wir teilen Ihnen mit, dass ein Zeitpunkt, zu dem der Zugang zu den begehrten Informationen voraussichtlich möglich sein wird, derzeit nicht absehbar ist.

Begründung:

Die Untersuchungen des Ausbruchs und ihre Auswertungen, über deren vorläufige Zwischenergebnisse in dem von Ihnen zitierten Beitrag im Epidemiologischen Bulletin berichtet wurde, dauern noch an. Da noch immer weitere Fälle hinzukommen, ist ein Zeitpunkt für den Abschluss der Untersuchung derzeit nicht absehbar.

Unter diesen Umständen ist ein Informationsanspruch derzeit gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG ausgeschlossen, weil durch ihn bis zum Abschluss der Untersuchung die Beratungen innerhalb des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie zwischen diesem und den beteiligten nordrhein-westfälischen Gesundheitsbehörden beeinträchtigt würden.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Robert Koch-Institut, Nordufer 20, 13353 Berlin schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass in der Sache keine andere Entscheidung getroffen werden kann. Über den Abschluss der Untersuchung werden wir voraussichtlich im Epidemiologischen Bulletin berichten. Mit freundlichen Grüßen

Die Widerspruchsfrist wurde leider von mir versäumt. Deshalb wurde die Anfrage durch eine Dritte Person neu gestellt (IFG-Anfrage Nr. 27):

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Anfrage von Frau Irene S. am 23. Sept. 2006 an das RKI
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Sehr geehrte Damen und Herren, im Epidemiologischen Bulletin vom 7. Juli 2006 wird auf Seite 210 eine Fragebogenaktion an einer Duisburger Schule erwähnt. Bitte seien Sie so freundlich, mir einen der Originalfragebögen (blanko) zuzusenden, die hier verwendet wurden. Ich berufe mich hierbei auf das Informationsfreiheitsgesetz und wäre Ihnen für eine Bearbeitung innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat dankbar. Mit freundlichen Grüßen

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Ablehnung durch das RKI am 30. Okt. 2006
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Sehr geehrte Frau S., auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, mit der Sie um Zusendung eines der Fragebögen, die bei der Untersuchung des Masernausbruchs in Duisburg Verwendung finden, ergeht folgender Bescheid:

1. Der Antrag wird abgelehnt

2. Wir teilen Ihnen mit, dass ein Zeitpunkt, zu dem der Zugang zu den begehrten Informationen voraussichtlich möglich sein wird, derzeit nicht genau absehbar ist.

Begründung:
Die Untersuchungen des Ausbruchs und ihre Auswertungen, über deren vorläufige Zwischenergebnisse in dem von Ihnen zitierten Beitrag im Epidemiologischen Bulletin berichtet wurde, dauern noch an. Mit einem Abschluss der Befragungen, bei denen der Fragebogen Verwendung findet, ist nicht vor Ende diesen bzw. Anfang nächsten Jahres zu
rechnen.

Unter diesen Umständen ist ein Informationsanspruch derzeit gemäß §3 Nr. 3 Buchst. b IFG ausgeschlossen, weil durch ihn bis zum Abschluss der Untersuchung die Beratung innerhalb des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie zwischen diesem und den beteilig­ten nordrhein-westfälischen Gesundheitsbehörden beeinträchtigt würden.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats (...) Widerspruch erhoben werden.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass in der Sache keine andere Entscheidung getroffen werden kann. Über den Abschluss der Untersuchung werden wir voraussichtlich im Epidemiologischen Bulletin berichten. Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag

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Widerspruch durch meinen Rechtsanwalt am 13. Nov. 2006
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich erlaube mir anzuzeigen, dass ich die Wahrnehmung der Interessen von Frau Irene S., (...), übernommen habe. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Meine Mandantin hatte mit Schreiben vom 23.09.2006 um Zusendung eines der Blanko-Fragebögen gebeten, wie sie im Zusammenhang mit dem Masernausbruch in Duisburg verwendet wurden. Mit Bescheid vom 30.10.2006 haben Sie (...) den Antrag meiner Mandantin abgelehnt. Namens und im Auftrag meiner Mandantin erhebe ich gegen den vorge-
nannten Bescheid Widerspruch.

Sie begründen Ihre Ablehnung ausschließlich damit, dass durch die Herausgabe die "Beratungen von Behörden beeinträchtigt" würden. Eine Beeinträchtigung von Behördenberatungen erscheint vollkommen ausgeschlossen. Sie selbst legen auch nicht dar, inwiefern eine solche Beeinträchtigung begründet sein könnte.

Ich darf Sie deshalb nochmals höflich um Überprüfung Ihres Standpunktes bitten. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt

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Mahnung durch Rechtsanwalt am 14. Feb. 2007
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Sehr geehrte Damen und Herren, in obiger Angelegenheit komme ich zurück auf meinen Widerspruch vom 13.11.06 und darf Sie höflich um baldige Erledigung bitten. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt

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Erneute Mahnung durch Rechtsanwalt am 31. März 2007
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Sehr geehrte Damen und Herren, in obiger Angelegenheit haben Sie leider weder auf meinen Widerspruch vom 13.11.06 noch auf mein Schreiben vom 14.2.07 reagiert. Ich bitte Sie nun um umgehende Erledigung. Andernfalls werde ich meiner Mandantin zu meinem Bedauern
empfehlen müssen, ohne weitere Nachricht gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt

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Bescheid des RKI am 27. März 2007
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, in der o. g. Angelegenheit ergeht folgender Bescheid:

1. Unser Bescheid v. 30.10.2006 wird mit Wirkung für die Zukunft widerrufen

2. Beigefügt übersenden wir
- den Fragebogen, der bei der Untersuchung eines Masernausbruchs an einer Gesamtschule in Duisburg, über die im Epidemiologischen Bulletin Nr. 27 v. 7.7.2006, Seite 210, berichtet wurde, verwendet wurde, sowie
- den Fragebogen, der bei der parallel durchgeführten Telefonbefragung verwendet wurde, über die an gleicher Stelle berichtet wurde.

Begründung:

Die Untersuchung vor Ort, insbesondere die Befragung, ist abgeschlossen. Hinderungsgründe, die der Übermittlung des Fragebogens entgegenstehen, sind daher nicht mehr gegeben.

Hinweis zum Widerspruchsverfahren: Wir gehen davon aus, dass damit Ihr Widerspruch gegen unseren ablehnenden Bescheid v. 30.10.2006 erledigt ist.

Um das Verfahren abschließen zu können, bitten wir Sie um Mitteilung, ob und inwieweit Sie diese Sichtweise teilen, Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen oder aufrechterhalten wollen.

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Kommentar: Ein vom RKI bewusst gepflegter Mythos
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Sicherlich kann man gewisses Verständnis dafür aufbringen, wenn das RKI bei einer laufenden Studie die zugrundeliegenden Fragebögen nicht veröffentlicht haben will. Andererseits erscheint es mir nicht wirklich schlüssig, dass z.B. Eltern den Fragebogen in wesentlichen Punkten anders ausfüllen würden, wenn sie ihn vorher schon mal gelesen haben. Auch die "Beeinträchtigung der Behörden" durch eine öffentliche Kenntnisnahme der Fragen ist nur schwer nachvollziehbar.

Anhand der bisher dargestellten IFG-Anfragen kann man eines mit Sicherheit sagen: Die Bundesgesundheitsbehörden wie das RKI und das PEI lassen sich nur ungern in ihre Karten schauen oder gar von der Öffentlichkeit kontrollieren. Ob man den Fragebogen auch ohne Einschaltung eines Anwalts nach Abschluss der Datenerhebung freigegeben hätte, ist fraglich.

Schaut man sich die Fragebögen - ausgestattet mit einem gewissen Hintergrundwissen - genauer an (Sie finden den Fragebogen in Originalgröße auf der Webseite: www.impf-report.de/IFG-Anfragen), fallen einige Punkte auf:

Keine einzige Frage zielt auf die im Zusammenhang mit dem Masern-Verdacht verabreichten Medikamente oder auf sonstige gesundheitliche Vorbelastungen ab. Die Folge: Alle erfassten Komplikationen werden ausschließlich den Masern zugeordnet, selbst wenn sie da gar nicht hingehören!

Diese Umfrage wäre auch eine ausgezeichnete Möglichkeit gewesen, Eltern, Lehrpersonal und Ärzte nach beobachteten Entwicklungsschüben zu fragen. Doch diese Frage wird genauso wenig gestellt wie die Frage nach alternativen Ursachen für schwere Komplikationen während der Masern.

Da die Experten des RKI intelligente Menschen sind und in der Regel über einen akademischen Titel verfügen, muss man sich fragen, wie es zu dieser - im Grunde unwissenschaftlichen - Einseitigkeit gekommen ist.

Vermutlich hängt es vor allem mit dem politischen Ziel der WHO zusammen, mit Hilfe einer möglichst vollständigen Durchimpfung der Weltbevölkerung die Masern auszurotten - selbst unter dem Preis, dass der Öffentlichkeit ein verfälschtes Bild über den Charakter und die Gefährlichkeit einer Krankheit vermittelt wird. Die Bundes-
regierung hat sich gegenüber der WHO verpflichtet, die Durchimpfungsziele zu erreichen.

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